Homeoffice in Frankreich

Das Arbeiten von zu Hause aus hat sich auch in Frankreich etabliert

Seit den letzten Jahren hat sich das Homeoffice in Frankreich fest in den Organisationsstrukturen der Unternehmen etabliert. Dieser Artikel zeigt die aktuellen Praktiken im Jahr 2023 und 2024 in französischen Unternehmen auf und beleuchtet den rechtlichen Aspekt der Organisation von Homeoffice, der besonders wichtig für Unternehmen in der Phase von M&A oder der Post-Merger-Integration in Frankreich ist, und die ihre CSR (Corporate Social Responsibility) stärken möchten.

Homeoffice in Zahlen: eine stark wachsende Akzeptanz

Das Homeoffice hat eine neue und unverzichtbare Dimension in der französischen Arbeitswelt angenommen und eine bedeutende Entwicklung erfahren, indem es sich als echte Alternative zur Präsenzarbeit durchgesetzt hat. Laut den Statistiken des INSEE (1) und verschiedener Branchenstudien hat das Homeoffice einen spektakulären Anstieg verzeichnet. Im Jahr 2023 haben etwa 47 % der französischen Unternehmen Homeoffice in ihre Arbeitsweise integriert.

47 % der französischen Unternehmen haben 2023 Homeoffice in ihre Arbeitsweise integriert.

Wichtige Zahlen zum Homeoffice in Frankreich

Im Jahr 2023 arbeiteten 33 % der französischen Arbeitnehmer mindestens einmal pro Woche im Homeoffice. Im Jahr 2017 waren es nur 25 %, aber während der Gesundheitskrise wurde ein Höchststand von 40 % erreicht.

Unterschiede je nach Funktion

• 75 % der Führungskräfte haben bereits im Homeoffice gearbeitet.
• 17 % der Angestellten haben bereits im Homeoffice gearbeitet.
• 4 % der Arbeiter haben bereits im Homeoffice gearbeitet.
• 4 % der Büroangestellten (in der Studie als Wissensarbeiter bezeichnet) arbeiten vollständig remote.

Der Einzug des Homeoffice in das Arbeitsrecht

In Frankreich wurde der rechtliche Rahmen, der das Homeoffice sowie die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, erweitert. Inwieweit diese Gesetze für Niederlassungen in Frankreich gelten, muss von Juristen geklärt werden.

Gesetze, die Homeoffice in französischen Unternehmen regeln

• Das Gesetz zur Vereinfachung des Rechts und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, das sogenannte „Loi Warsmann“ von 2012.
• Die Verordnung vom 22. September 2017 zur Vorhersehbarkeit und Sicherung der Arbeitsbeziehungen.

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Das nationale branchenübergreifende Abkommen (ANI) vom 26. November 2020

Das Abkommen präzisiert den Rahmen für die Einführung des Homeoffice, ohne die rechtlichen Grundlagen zu ändern. Es behandelt insbesondere die folgenden Punkte, wie auf der Website „vie-publique.fr“ (2) beschrieben:
• Die Integration des Homeoffice in die Arbeitsweise des Unternehmens (interne soziale Kohäsion, Attraktivität),
• Seine Einführung (rechtliche Grundlagen und Zugangsvoraussetzungen),
• Seine Organisation (Aufrechterhaltung des Unterordnungsverhältnisses, Arbeitszeiterfassung, Recht auf Nichterreichbarkeit, berufliche Ausgaben und digitale Tools, Arbeitsunfall),
• Die Unterstützung von Mitarbeitern und Führungskräften (Schulung, besondere Situationen, Gleichstellung der Geschlechter),
• Die Wahrung der Arbeitsbeziehung zum Arbeitnehmer (soziale Bindung, Vermeidung von Isolation),
• Die Fortführung des lokalen sozialen Dialogs (gewerkschaftliche Rechte, Arbeitnehmervertretung),
• Seine Umsetzung bei außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt.


Quellen:
(1) https://www.insee.fr/fr/statistiques/7936590
(2) https://www.vie-publique.fr/eclairage/273876-teletravail-un-nouveau-rapport-au-travail

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