SARL Frankreich Gründung

SARL Frankreich

Gründung einer SARL in Frankreich

Gründungsprozess von A bis Kbis

Im Gegensatz zu Deutschland sind in Frankreich Rechtsanwälte am juristischen Gründungsprozess einer Gesellschaft beteiligt. Notare werden nur in bestimmten Situationen herangezogen. Ziel des Gründungsprozesses ist es, den sog. „Kbis“ bzw. „extrait Kbis“ zu erhalten, den Handelsregisternachweis für juristische Personen.

Juristischer Gründungsprozess einer „französischen GmbH“ (1)

Eins vorweggenommen, dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Meine Gesellschaft Senergia.de begleitet Gründungsprozesse in Frankreich insb. von Vertriebsniederlassungen zusammen mit dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin Ihrer Wahl.

Die Abkürzung SARL steht für „Société à responsabilité limitée“. Die französische SARL entspricht in etwa einer GmbH, jedoch mit eigener Regelung, was Stammkapital und Anzahl der Gesellschafter betrifft.

Der Gründungsprozess einer französischen SARL gestaltet er sich in groben Zügen wie folgt (2):

  • Einbindung eines/-er spezialisierten Rechtsanwaltes/-anwältin.
    • Prüfung über genehmigungs- und meldepflichtige Tätigkeiten.
  • Entscheidung über den Standort.
  • Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags mit Satzung.
    • Bildung und Einzahlung des Stammkapitals.
    • Bescheinigung über die Hinterlegung des Stammkapitals.
  • Bekanntmachung der Gesellschaftsgründung.
    • Schaltung im JAL, dem „Journal d’annonces légales“ (im Vorfeld klären in welchem Département geschaltet wird).
    • Bescheinigung der Anzeigenschaltung im JAL.
  • Anmeldungsmappe erstellen und beim CFE – „Centre de Formalités des Entreprises“ – oder bei der Geschäftsstelle (greffe) des zuständigen Gerichts einreichen.
    • Die Mappe enthält Formulare wie das M0, den JAL-Nachweis, eine individuelle eidesstattliche Erklärung der Geschäftsführer/-innen, nicht vorbestraft zu sein, den Nachweis über den Gesellschaftssitz („Justificatif du siège social“), den unterzeichneten Gesellschaftsvertrag und weitere Dokumente.
  • Zahlungen müssen eventuell per Scheck aus dem Unternehmens-Scheckbuch bei Ihrer französischen Bank beglichen werden. In dieser Phase kann Ihnen ggf. Ihr Rechtsanwalt in Frankreich entgegenkommen.
    • Das CFE (Zentrum für Unternehmensformalitäten) stellt Ihnen den ersehnten „extrait Kbis“ aus.

Somit ist die Gesellschaft im Handels- und Gesellschaftsregister („Registre du Commerce et des Sociétés“ – RCS) eingetragen und mit einem eindeutigen SIREN-Code ausgestattet.

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Die SAS als Alternative zur SARL

Eine Alternative zur SARL ist die SAS („Société par actions simplifiée“), auf Deutsch: Vereinfachte Aktiengesellschaft.

ℹ️ Der SAS werden ein einfacherer Gründungsprozess sowie eine größere Flexibilität attestiert, da sich u.a. die Abtretung von Aktien (SAS) einfacher gestaltet als die von Anteilen (SARL).

Eine SAS kann in eine SARL umgewandelt werden.

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(1) Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit der Arbeitnehmer können für nicht-EU-Unternehmen und nicht-EU-Bürger von den EU-Regelungen abweichen.
(2) Quelle: https://entreprendre.service-public.fr/vosdroits/N31901

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