Eine Niederlassung in Frankreich ist eine Vertriebsstruktur, die zum Ziel hat, den französischen Markt zu bearbeiten und zu bedienen. Dieser Artikel umreißt wesentliche Aspekte der Gründung einer Vertriebsniederlassung in Frankreich.
Welche Art von räumlicher Betriebsstätte auch immer Sie beabsichtigen in Frankreich zu gründen – sei es ein virtuelles Büro, ein Büro mit Personal oder eine Gesellschaft – wird vor allem durch Ihre Aktivität, Strategie und operativen Möglichkeiten in Frankreich sowie steuerliche Belange bestimmt.
Ob Niederlassung, Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, Filiale als Verkaufsstelle oder eine weitere physische Struktur in Frankreich muss im Vorfeld juristisch und organisatorisch geprüft und präzisiert werden.
ℹ️ Um einen optimalen Geschäftsverkehr in Frankreich zu sichern, kommen neben einer Niederlassung auch andere Vertriebswege in Frage.
Wie Ihre Vertriebsstrategie ausgelegt ist, hängt einerseits von der Art der Produkte und Dienstleistungen ab, die Sie Frankreich anbieten wollen (ob virtuell oder physisch) und anderseits von der Vertriebslogistik und Ihrem Kundenbetreuungskonzept.
Erfüllt das Anliegen nicht den rein steuerlichen Zweck, dann lohnt es sich, vorherige Aspekte unter die Lupe zu nehmen und folgende Punkte zu durchleuchten:
Der Strategischen Analyse und dem Strategiepapier folgt eine Entscheidungsvorlage.
ℹ️ Die Entscheidungsvorlage enthält alle relevanten Informationen, die Shareholders, Stakeholders sowie alle Beteiligten in die Lage versetzen soll, die Entscheidung zur Gründung einer Niederlassung in Frankreich zu fällen.
Entscheidungsrelevant sind unter anderem:
Die Entscheidung kann dann verschieden ausfallen, von der Zusage bis zur Absage über eine Art vorsichtiges Phasenmodell, das sehr unterschiedliche Ergebnisse liefern kann.
Das Vorprojekt dient sowohl der Planung von Meilensteinen als auch der Identifizierung und Einbindung aller Beteiligten, der Rollenverteilung im Gründungsprojekt und ggf. in der künftigen Vertriebsniederlassung.
Abhängig von der Granularität der Entscheidungsvorlage und der ausgewählten Niederlassungsform kommen folgende Punkte in Betracht, hier bei der Gründung einer Gesellschaft:
ℹ️ Konnte Ihr Unternehmen schon Produkte und Dienstleistungen am französischen Markt testen?
Wenn nicht, kann ein Testmarkt sinnvoll sein. Dieser kann sich auf ein lokales Gebiet, auf ein Marktsegment konzentrieren, im Inkubator oder auch im Netz getestet werden. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, meine Gesellschaft Senergia.de unterstützt Sie bei der Auswahl und dem Aufbau eines Testmarktes in Frankreich.
Das Gründungsprojekt umfasst den juristischen Gründungsprozess sowie operationale Aspekte am Standort, um den Betrieb zu starten und zu sichern.
ℹ️ Soll eine eine Gesellschaft in Frankreich gegründet werden, dann bieten sich unterschiedliche Gesellschaftsformen an. Im Gegensatz zu Deutschland sind Rechtsanwälte am Gründungsprozess beteiligt, Notare nur in Ausnahmefällen. Meine Gesellschaft senergia.de koordiniert den Gründungsprozess zusammen mit dem/der Rechtsanwalt/-anwältin Ihrer Wahl.
ℹ️ Als Beispiel ist hier der Gründungsprozess einer französischen GmbH bis zum ersehnten Kbis in groben Zügen beschrieben.
Möchten Sie sich mit der Personalplanung und dem operativen Geschäft vorerst zurückhalten, dann muss geklärt werden, inwieweit eine Gesellschaft in Frankreich in diesem Zustand überhaupt existieren darf. Rechtsanwälte können Ihnen diesbezüglich Auskunft erteilen.
Es folgt nun die operative Umsetzung, um den Betrieb der Niederlassung zu sichern.
Erfahrungsgemäß treten u. a. folgende Themen auf:
ℹ️ Die Eröffnung oder Umstrukturierung einer Vertriebsniederlassung in Frankreich steht an? Dann nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit mir auf.
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Handelsvertretung, bei der ein Großteil der vorhergehenden Punkte entfällt. Dies bedeutet aber, dass Sie Ihren Vertrieb aus der Hand geben und auf Ihr Weisungsrecht verzichten.
Es bestehen noch weitere Alternativen insb. für virtuelle Produkte, deren Ausführung hier den Rahmen sprengen würde. Gerne nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf.
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* Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit der Arbeitnehmer können für Nicht-EU-Unternehmen und Nicht-EU-Bürger von den EU-Regelungen abweichen.